Kopfbild

ASF Rhein-Neckar

05.07.2018 in Bundespolitik

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

 
Bundesfamilienministerin Dr. Giffey Quelle:Ursula Wertheim-Schäfer

Nr. 43 vom 4. Juli 2018 Seite 1 von 2 
 Weiterer Schritt für einen guten Mutterschutz   
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz 
 
Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat heute (Mittwoch) der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Zur Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Uta Ochmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der LudwigMaximilians-Universität München gewählt. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.  
 
Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert:

„Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“  
 
Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. 
 
 

 

13.02.2018 in Bundespolitik

Rechte und Pflichten im Deutschland der 70er

 

Wie bereits angekündigt wird die AsF RNK

am Weltfrauentag

-8. März 2018- 19:30 Uhr

im Gemeindezentrum Altlußheim

den Film "die göttliche Ordnung" vorstellen.  

 

Dieser Film entstand 1971, damals hatten Frauen und Männer noch ganz andere Rechte und Pflichten in Deutschland. 

  • Ich erinnere mich jedenfalls daran, dass ich ein eigenes Konto bei der Sparkasse eröffnen wollte und darauf hingewiesen wurde eine Genehmigung zu brauchen. Da unverheiratet und noch zu jung dafür, offerierte man mir mein Vater könne unterschreiben. Ich hatte mich dann doch ohne die Unterschrift durchgesetzt.
  • selbst die Putzfrau meines Chefs, durfte nur mit Genehmigung ihres Mannes arbeiten und nicht selbst ihr Gehalt verwalten. Obwohl er schon eine Neue hatte, machte er von diesem Recht Gebrauch!
  • Bei Scheidung galt die Schuldfrage und entschied anschließend über den Unterhalt. Schuld konnte auch bedeuten, dass man seinen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen war. Auch der Nachweis war zu erbringen, dass der sich scheiden lassen wollende Ehegatte bereits eine neue Partnerin hatte.                             

Ursula Wertheim-Schäfer

 

25.05.2017 in Bundespolitik

Koalitionsbruch in der Frauenpolitik!

 

Gleichstellung und Frauenpolitik fehlt auf der Agenda einer weiblichen Bundeskanzlerin.

In der letzten Arbeitswoche teilte das Kanzleramt der Ministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles mit, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist. Somit wird es für uns Frauen, ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeitarbeit vorerst nicht geben!

CDU und CSU folgten beim Rückkehrrecht den Einwendungen und Druck der Arbeitgeber.  Die damit argumentierten, dass ein „flexibles Arbeitszeitrecht 4.0“ nicht mit einem Gesetz, sondern Arbeitszeiten seien nur mit ihnen und nicht gegen sie zu regeln. Mit dem Scheitern des Gesetzs haben sich politisch konservative Kräfte durchgesetzt und dabei den Koalitionsvertrag außer Acht gelassen.

Das Thema ist weder für die Ministerin Andrea Nahles noch für uns als Arbeitsgemeinschaften vom Tisch. Wir kämpfen weiterhin für die Rechte von Frauen. Einer unserer zentralen Punkte sind die Rechte von Frauen am Arbeitsmarkt!

U. W.-S.