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ASF Rhein-Neckar

Offener Brief des Verbändebündnisses zum Paragraph 219a

Aktuelles

Neben dem Beschluss der SPD haben sich Verbände für einen gemeinsamen offenen Brief zusammengeschlossen  

 O F F E N E R  B R I E F  -  M E D I E N M I T T E I L U N G 
 
 
An  die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,  die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley,  den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn,  die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles 
 
 
 
Berlin, 23. April 2018 
 
 
 
Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – §219a StGB aufheben! 
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und §219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit! 
 
 
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,  sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Giffey, sehr geehrter Herr Kauder, sehr geehrte Frau Nahles, 
 
 
Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.  Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren.  Berufswidrige Werbung – das heißt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung – ist ohnehin im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.  
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in 

 
 
erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.  
 
Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den §219a StGB auf! Schaffen Sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte! 

Das Verbändebündnis hier namentlich genannt:

AKF Arbeitskreis Frauengesundheit

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

AsF Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen

Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler FRauen

Bündnis 90 die Grünen

Bündnis für sexuelle Selbstestimmung

DGB Frauen

DGPFG e.V. Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische FRauenheilkunde und Geburtshilfe e.V.

DGfS DEutsche Gesellschaft für Sexualforschung

djb Deutscher Juristinnenbund

EFiD Evangelische Frauen in Deutschland e.V. 

Feministische Offensive der Linken

HVD Humanistischer Verband Deutschlands

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Liberale Frauen

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

proFamilia Bundesverband

BALANCE Schwangerschaftsberatung

SoVD Sozialverband Deutschland

VamVerband alleinerziehender Mütter und Väter

zukunfstforum familie e.v.