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ASF Rhein-Neckar

23.08.2018 in Bundespolitik

300.000 zusätzliche Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die nach wie vor erster Linie alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern betrifft:

Bundesfamilienministerin Giffey legt Bericht über den Ausbau des Unterhaltsvorschusses vor

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des UVG hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht wird jetzt dem Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen. Bund und Länder haben vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um die sogenannte Rückholquote zu verbessern. Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“

Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag 31. März 2018 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss, fast 300.000 mehr als vor der Reform. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Der Bund trug davon gemäß seinem Anteil an den Ausgaben von 33 Prozent im 1. Halbjahr und von 40 Prozent im 2. Halbjahr insgesamt rund 405 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 209 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen. Klar ist, dass nicht alle Ausgaben auch wieder zurückgeholt werden können, weil bei einem Teil der Unterhaltspflichtigen einfach nichts zu holen ist.

Nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode den Kinderzuschlag grundlegend verbessern. In diesem Rahmen soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungen Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss gut aufeinander abgestimmt sind.

Hintergrund: Reform des UVG

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab.

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Daraus ergeben sich derzeit für den Mindestunterhalt folgende Beträge:

  • für Kinder unter sechs Jahren  348 Euro
  • für Kinder ab sechs und unter zwölf Jahren 399 Euro
  • für Kinder ab zwölf und unter 18 Jahren 467 Euro

Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe (194 Euro) von der Unterhaltsleistung abgezogen.

Dementsprechend gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

  • Für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich: 154 Euro
  • Für Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren monatlich: 205 Euro
  • Für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren monatlich: 273 Euro.
 

02.08.2018 in Aktuelles

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Thema "Alleinerziehende Familien"

 

Nachdem das statistische Bundesamt neue Zahlen zum Thema „Alleinerziehende“ veröffentlicht hat möchte wir hier die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zitieren.

„Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend, Millionen Alleinerziehende stemmen den Alltag mit der Familie alleine. Das verdient große Wertschätzung und Anerkennung. Es ist Aufgabe der Gesellschaft Alleinerziehende zu unterstützen. Zum einen geht es dabei ganz konkret um Unterstützung, die im Portmonee ankommt. Ein großer Fortschritt war die Reform des Unterhaltsvorschusses. Nach dem Ausbau erreichen wir nun 300.000 Kinder von Alleinerziehenden zusätzlich. Insgesamt profitieren mehr als 700.000 Kinder vom neuen Unterhaltsvorschuss. Das zeigt deutlich, wie groß die Lücke vor dem Ausbau war und wie wichtig es war, dass sie geschlossen wurde. Außerdem arbeiten wir derzeit an der Reform des Kinderzuschlages. Er soll gerade Alleinerziehenden künftig mehr zugutekommen. Dazu wollen wir den Kinderzuschlag reformieren und unbürokratischer machen. Wichtig ist, dass sich Arbeit immer lohnen muss. Das ist gerade für Alleinerziehende wichtig, die eine hohe Bereitschaft haben, arbeiten zu gehen. Ebenso wichtig ist, dass wir starke Institutionen haben. Gerade Alleinerziehende sind angewiesen auf gute Kitas und Kindertagespflege. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird nur dann gehen wenn es gute Betreuungsmöglichkeiten gibt und deshalb investieren wir in die frühkindliche Bildung. Mit dem Gute Kita Gesetz werden wir von 2019 bis 2022 5.500 Millionen Euro zusätzlich von Seiten des Bundes an die Länder geben, um in mehr Qualität und weniger Gebühren zu investieren. Gleichzeitig ist es aber auch an den Unternehmen, für verlässliche und flexible Arbeitsbedingungen zu sorgen. Alleinerziehende sind häufig hoch motiviert und tun Unternehmen gut.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey arbeitet an Verbesserungen. Endlich gibt es konkrete Maßnahmen, auch wenn es für meine Generation zu spät kommt, so wollen wir auf das Jetzt und die Zukunft Alleinerziehender Familien schauen

 

05.07.2018 in Bundespolitik

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

 
Bundesfamilienministerin Dr. Giffey Quelle:Ursula Wertheim-Schäfer

Nr. 43 vom 4. Juli 2018 Seite 1 von 2 
 Weiterer Schritt für einen guten Mutterschutz   
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz 
 
Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat heute (Mittwoch) der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Zur Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Uta Ochmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der LudwigMaximilians-Universität München gewählt. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.  
 
Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert:

„Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“  
 
Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.