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ASF Rhein-Neckar

04.03.2019 in Aktuelles

Weltfrauentag

 
bei der ehrenamtlichen politischen Arbeit

Gleichberechtigung und Demokratie gehören zusammen.

Doch wie dick die gläserne Decke nach 100 Jahren in den Gremien  geworden ist, zeigt sich z.B. im baden-württembergischen Landtag, 35 von 143 Landtagsabgeordneten sind Frauen, bei 52 % Frauenanteil in der Bevölkerung. Somit ist unser Ländle prozentual das Schlusslicht der Länderparlamente in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Kreis Rhein-Neckar weist deshalb zum Internationalen Frauentag am 8. März auf erreichte – und auch nicht erreichte - Ziele der Gleichstellungspolitik hin. Wir sind der Meinung, dass sich die Bevölkerung gleichermaßen in den Parlamenten ausdrücken muss.

 

 

02.08.2018 in Aktuelles

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Thema "Alleinerziehende Familien"

 

Nachdem das statistische Bundesamt neue Zahlen zum Thema „Alleinerziehende“ veröffentlicht hat möchte wir hier die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zitieren.

„Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend, Millionen Alleinerziehende stemmen den Alltag mit der Familie alleine. Das verdient große Wertschätzung und Anerkennung. Es ist Aufgabe der Gesellschaft Alleinerziehende zu unterstützen. Zum einen geht es dabei ganz konkret um Unterstützung, die im Portmonee ankommt. Ein großer Fortschritt war die Reform des Unterhaltsvorschusses. Nach dem Ausbau erreichen wir nun 300.000 Kinder von Alleinerziehenden zusätzlich. Insgesamt profitieren mehr als 700.000 Kinder vom neuen Unterhaltsvorschuss. Das zeigt deutlich, wie groß die Lücke vor dem Ausbau war und wie wichtig es war, dass sie geschlossen wurde. Außerdem arbeiten wir derzeit an der Reform des Kinderzuschlages. Er soll gerade Alleinerziehenden künftig mehr zugutekommen. Dazu wollen wir den Kinderzuschlag reformieren und unbürokratischer machen. Wichtig ist, dass sich Arbeit immer lohnen muss. Das ist gerade für Alleinerziehende wichtig, die eine hohe Bereitschaft haben, arbeiten zu gehen. Ebenso wichtig ist, dass wir starke Institutionen haben. Gerade Alleinerziehende sind angewiesen auf gute Kitas und Kindertagespflege. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird nur dann gehen wenn es gute Betreuungsmöglichkeiten gibt und deshalb investieren wir in die frühkindliche Bildung. Mit dem Gute Kita Gesetz werden wir von 2019 bis 2022 5.500 Millionen Euro zusätzlich von Seiten des Bundes an die Länder geben, um in mehr Qualität und weniger Gebühren zu investieren. Gleichzeitig ist es aber auch an den Unternehmen, für verlässliche und flexible Arbeitsbedingungen zu sorgen. Alleinerziehende sind häufig hoch motiviert und tun Unternehmen gut.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey arbeitet an Verbesserungen. Endlich gibt es konkrete Maßnahmen, auch wenn es für meine Generation zu spät kommt, so wollen wir auf das Jetzt und die Zukunft Alleinerziehender Familien schauen

 

25.04.2018 in Aktuelles

Offener Brief des Verbändebündnisses zum Paragraph 219a

 

Neben dem Beschluss der SPD haben sich Verbände für einen gemeinsamen offenen Brief zusammengeschlossen  

 O F F E N E R  B R I E F  -  M E D I E N M I T T E I L U N G 
 
 
An  die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,  die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley,  den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn,  die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles 
 
 
 
Berlin, 23. April 2018 
 
 
 
Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – §219a StGB aufheben! 
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und §219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit! 
 
 
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,  sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Giffey, sehr geehrter Herr Kauder, sehr geehrte Frau Nahles, 
 
 
Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.  Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren.  Berufswidrige Werbung – das heißt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung – ist ohnehin im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.  
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in 

 
 
erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.  
 
Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den §219a StGB auf! Schaffen Sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte!