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ASF Rhein-Neckar

25.04.2018 in Aktuelles

Offener Brief des Verbändebündnisses zum Paragraph 219a

 

Neben dem Beschluss der SPD haben sich Verbände für einen gemeinsamen offenen Brief zusammengeschlossen  

 O F F E N E R  B R I E F  -  M E D I E N M I T T E I L U N G 
 
 
An  die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,  die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley,  den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn,  die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles 
 
 
 
Berlin, 23. April 2018 
 
 
 
Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – §219a StGB aufheben! 
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und §219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit! 
 
 
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,  sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Giffey, sehr geehrter Herr Kauder, sehr geehrte Frau Nahles, 
 
 
Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.  Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren.  Berufswidrige Werbung – das heißt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung – ist ohnehin im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.  
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in 

 
 
erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.  
 
Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den §219a StGB auf! Schaffen Sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte! 

 

21.03.2018 in Aktuelles

Bundesjustizministerin Katarina Barley

 

Wer die Bundesjustizministerin Katarina Barley als Politikerin persönlich erlebt hat, kann bestätigen sie ist erfrischend politisch, setzt sich mit ihrem Gegenüber auseinander und nimmt sich auch die nötige Zeit. Ihre berufliche Wurzeln beschreibt sie selbst im Bereich Recht. Sie ist Anwältin, war tätig als Richterin, im Bundesverfassungsgericht und Justizministerium.

Es erwarten sie viele spannende Themen. Vor allem möchte sie den Alltag der Menschen verbessern.

  • Schwerpunkt ihrer nächsten 3 1/2  Jahre ist die Verbraucherpolitik. Zum Beispiel zeigte ihr die Dieselaffärre, dass dieses Thema deutlich ausbaufähig ist.
  • Ein weiteres Thema ist für die Bundesjustizministerin Mieten und Wohnen.
  • Auch wird sie sich u.a. der Digitalisierung -Fortschritt und Risiken miteinander in Einklang bringen- widmen. 

Wir gratulieren der Bundesjustizministerin Katarina Barley zu ihrem Amt, wünschen Ihr einen guten Start, Innovation und ein gutes Arbeitsumfeld für Ihre Tätigkeit.

U. W.-S.

 

21.03.2018 in Aktuelles

Bundesfamilienminsterin Dr. Franziska Giffey

 
Bundesfamilienministerin Dr. Giffey Quelle:Photothek/Thomas Imo

Wir begrüßen und gratulieren herzlich 
Frau Dr. Franziska Giffey in Ihrem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sie hat kommunalpolitische Erfahrung und ist auch in der Europapolitik verankert. Am 15. März 2018 übergab ihr Katharina Barley, die das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz übernommen hat, das Familienministerium. 

Dr. Franziska Giffey bringt auf Grund ihrer Erfahrung im Brennpunkt von Neukölln zuletzt als Bezirksbürgermeisterin ein Wissen über die Probleme vor Ort mit, das sie in ihre Arbeit aufnehmen kann. So liegt ihr viel daran, Kinder, Jugend, Familien und Senioren konkreter mit ein zu beziehen und gut voran zu bringen. Dafür braucht es Transparenz, aber auch klare Erklärungen, warum manches nicht umsetzbar wird. Betrachten aller Beteiligten, die aktuellen Probleme zu erkennen und anzugehen. Die Chanchen für die künftige Generationen sieht sie vor allem in der frühkindlichen Bildung, somit befasst sie sich mit der Frage wie Erzieherinnen und Erzieher besser unterstützen kann. 

Ein weiteres Thema für unser Arbeitsgemeinschaft  wichtige Thema ist Frauen und Gleichstellung, darunter Gewalt an Frauen und Zwangsverheiratungen.

U. W.-S.